Meldeformular für Diskriminierung / Belästigung

Möchten Sie etwas melden?

Haben Sie Diskriminierung, Belästigung, übergriffiges Verhalten oder Machtmissbrauch erfahren oder wurden Zeug*in davon, z.B. wegen nationaler Herkunft, Religion, Geschlecht, Hautfarbe, Geschlechtsidentität, Schwangerschaft, körperlicher oder geistiger Behinderung, medizinischem Zustand, genetischen Informationen, Abstammung, Familienstand, Alter, sexueller Orientierung, Staatsbürgerschaft oder Ähnlichem? 

Mit diesem Formular (LINK) können Sie einen Hinweis auf unzulässiges Verhalten geben (bei sexualisiertem Fehlverhalten entsprechend Punkt 5c – MPG-Richtlinie).

Bitte wenden Sie sich dafür als Mitarbeitende*r, Studierende*r, Bewerber*in oder als andere am MPI-BI tätige Person mit Ihrem Anliegen an einer der folgenden Personen:

Gleichstellungsbeauftragte: Wenn Sie Diskriminierung oder Belästigung melden möchten, können Sie sich an Ihre örtliche Gleichstellungsbeauftragte wenden. Wenn Sie sich nicht an eine lokale Person wenden möchten, können Sie auch die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte kontaktieren.

  • Jayne Lambert (Gleichstellungsbeauftragte Martinsried - Wissenschaftliche Referentin, Büro des Geschäftsführenden Direktors)
  • Sabine Spehn (Gleichstellungsbeauftragte Seewiesen - Leitung Kommunikation)
  • Daniela Vallentin (Stellv. Gleichstellungsbeauftragte Seewiesen  - Lise-Meitner-Forschungsgrupenleiterin)
  • Ulla Weber (Zentrale Gleichstellungsbeauftragte der MPG)

Den Betriebsrat oder Gesamtbetriebsrat (Link zum Intranet MAX)

Die Schwerbehindertenvertretung (Link zu MAX)

Ihre*n direkte*n Vorgesetzte*n oder andere Personen mit Leitungs- und Betreuungsaufgaben

Die Stabsstelle Interne Untersuchungen (Link zur Internetseite)

Wir weisen darauf hin, dass eine Verschwiegenheitspflicht nur für die Gleichstellungsbeauftragten gilt, während insbesondere Personen mit Leitungs- und Betreuungsaufgaben verpflichtet sein können, auch ohne Ihre Zustimmung bereits einem Hinweis nachzugehen und Maßnahmen zu Aufklärung, Verfolgung und Verhinderung zu ergreifen (§12 AGG und 5c MPG Richtlinie).

Bei sexualisiertem Fehlverhalten gilt: Ein formelles Beschwerdeverfahren nach 5d MPG-Richtlinie kommt erst dann zustande, wenn Sie nach erfolgter Erstberatung durch eine der Ansprechpersonen eine schriftliche Beschwerde nach den Maßgaben der 5d MPG-Richtlinie einreichen. Die Einreichung des auf dieser Seite verlinkten Formulars gilt ausdrücklich nicht als schriftliche Beschwerde nach 5d MPG Richtlinie.

Für andere Konflikte finden Sie hier Kontaktpersonen und Hilfe: Link zu MAX

 

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